Zürich, 4. September 2024

Angesichts einer Vielzahl von medialen Anfragen nimmt Sammelplatz Schweiz GmbH wie folgt zu den Betrugsuntersuchungen gegen Sammlerfirmen in der Westschweiz Stellung:

Betrugsfälle, das Fälschen von Unterschriften sowie andere Gesetzesvorstösse beim Sammeln von Unterschriften schaden unserer Demokratie und müssen bestraft werden. Die dafür notwendigen Gesetze sind bereits vorhanden. Sammelplatz Schweiz distanziert sich von solchen Machenschaften.

Man kann es jedoch wenden und drehen wie man möchte: Betrugsversuche, egal ob von einem professionellen Sammler aus Geldgier oder von einem freiwilligen Sammler aus politischer oder ideologischer Verblendung können nie ganz ausgeschlossen werden. Es sei denn, man verbietet das Sammeln von Unterschriften komplett.

Um dieses Risiko möglichst auf null zu minimieren, betreibt Sammelplatz Schweiz seit Firmengründung ein umfangreiches Schulungs-, Qualitäts- und Kontrollmanagement, das u.a. folgende Punkte umfasst:

  • Sammler werden geschult und dabei auf ihre gesetzlichen Pflichten – insbesondere auf das getreue Sammeln der Unterschriften – hingewiesen.
  • Jeder einzelne Unterschriftenbogen wird auf seine Qualität geprüft.
  • Sollten Ungereimtheiten auftreten, werden Probebeglaubigungen vorgenommen.
  • Sammler, die unsere Qualitätskriterien nicht erfüllen, werden nicht weiter bei Sammelaufträgen berücksichtigt.

Aufgrund dieses aufwendigen Prozesses kann Sammelplatz Schweiz seinen Auftraggebern Unterschriften liefern, die den gesetzlichen Vorgaben und dem Willen der Unterschriftengeber entsprechen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist für Sammelplatz Schweiz eine staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, da wir im Bereich der demokratischen Rechte tätig sind. Gleichzeitig liegt dies auch in unserem geschäftlichen Interesse: Wir sammeln gültige Unterschriften für unsere Kunden. Denn betrügerische und ungültige Unterschriften wären ein Geschäftsmodell, das zum Scheitern verurteilt ist. Die zeigen die Fälle, die nun von der Bundesanwaltschaft zu Recht untersucht werden.

Die nun aufgedeckten Fälle zeigen, dass betrügerisches Sammeln nicht funktioniert. Die gegenwärtigen Untersuchungen und Strafverfolgungen werden eine bereinigende Wirkung haben und allen «schwarzen Schafen» zeigen, dass Betrugsversuche keine Chance haben und konsequent geahndet werden. Sammelplatz Schweiz GmbH | Dufourstrasse 31 | 8008 Zürich | T 044 388 81 10 | www.sammelplatz-schweiz.ch Bankverbindung: IBAN: CH78 0685 0610 6476 7467 1 | MwSt.-Nr: CHE-463.058.970

Des weiteren ist festzuhalten: Professionelle Unterschriftensammler sind wichtig für unsere Demokratie! Dies aus folgenden Gründen:

  1. Wir leben mehr denn je in einer Zeit der Informationsüberflutung. Politische Anliegen, wie z.B. Volksinitiativen oder Referenden, müssen sich heute weit mehr als vor Jahren gegen andere Informationen, die massenhaft verbreitet werden, durchsetzen. Dabei können professionelle Sammler helfen, die mit Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern auf der Strasse in Kontakt und Diskussion treten.
  2. Parallel zur Informationsüberflutung sinkt die Bereitschaft sich gemeingesellschaftlich zu engagieren, sei es in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften oder Parteien. Damit sinkt auch die Bereitschaft bzw. die Möglichkeiten von Organisationen freiwillige Sammler auf die Strassen zu schicken, um ihre politischen Anliegen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Kenntnis zu bringen. So ist eine Tatsache, dass es heute kaum einer Partei, einem Verband oder einer Organisation – egal welcher politischen Couleur – gelingt, eine Volksinitiative oder ein Referendum aus eigener Kraft zustande zu bringen. Es droht damit die Gefahr, dass Volksinitiative und Referenden aus Gründen des mangelnden Engagements nicht zustande kommen und unser politisches System, bzw. die Partizipation der Bevölkerung verkommt. Professionelle Sammler können diese Lücke füllen und damit unsere Demokratie am Laufen halten.
  3. Einer Stimmbürgerin oder einem Stimmbürger ist es letztendlich egal, ob er seine Unterschrift einem freiwilligen oder einem professionellen Sammler gibt. Entscheidend ist für ihn, ob er mit dem Inhalt der Initiative oder des Referendums einverstanden ist bzw. ob er möchte, dass die Bevölkerung darüber abstimmt.
  4. Egal ob Initiativen oder Referenden mit oder ohne Unterstützung von professionellen Sammlern zustande gekommen sind: Am Ende entscheidet die stimmberechtigte Bevölkerung an der Urne, ob sie ein Anliegen unterstützen oder verwerfen will. Die hohe Stimmbeteiligung bzw. das hohe öffentliche Interesse, dass Volksinitiativen und Referenden erzeugen können, zeigt, wie wichtig diese Instrumente sind.
  5. Ein Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln oder ein Umstieg auf ausschliesslich elektronische Unterschriften sind keine gute Idee. Im Gegenteil: Dies würden letztlich die direktdemokratischen Instrumente der Initiative und des Referendums einschränken bzw. verunmöglichen. Denn:
  • Eine Digitalisierung der Unterschriftensammlung würde Hackern und damit der massenhaften Manipulation Tür und Tor öffnen. Das ist kein gangbarer Weg.
  • Ein Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln hätte weitreichende Folgen für Interessengruppen, politische Parteien, Vereine, NGOs, Gewerkschaften. Wenn das bezahlte Unterschriftensammeln verboten würde, müssten Komitees auf andere Sammelkanäle ausweichen. Zum Beispiel auf Briefversände an die Mitglieder einer Partei, einer Gewerkschaft, einer NGO, eines Vereins, oder an eingekaufte Adressen. Oder sie streuen den Unterschriftenbogen via Printmedien oder Post-Werbesendung im Publikum. Bei diesen Kanälen kommt derjenige politische Akteur am besten vorwärts, der über grosse finanzielle Ressourcen verfügt, sich diese Verteil-Kanäle «kaufen» kann. Am Ende müsste selbst der Druck der Unterschrifen-Bogen verboten werden, da auch dies nur mit den notwendigen finanziellen Mitteln möglich ist, was in der Logik der Kritiker einem «Kauf» von Unterschriften gleichkommt. Dieser Ansatz führt ins Absurde und würde die die ressourcenschwächeren Interessengruppen in unserem Land, die über wenig Mitglieder verfügen, benachteiligen.
  • Bei Initiativen von Parteien, Gewerkschaften oder NGOs sammeln auch deren Mitglieder oder deren Angestellte Unterschriften auf der Strasse. Auch sie haben grundsätzlich ein Interesse, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Unterschriften zu sammeln. Wie ist bei diesen Sammlern sichergestellt, dass da alles immer korrekt läuft? Zudem: wo verläuft die Abgrenzung zum professionellen Sammeln von Unterschriften von Sammelfirmen und bezahlten Angestellten von Gewerkschaften und NGOs?
  • Wer das bezahlte Sammeln als heikel betrachtet, müsste konsequenterweise alle Sammelkanäle genau prüfen wollen. Was steht im Begleitbrief, der eine Gewerkschaft dem Unterschriftenbogen beilegt? Sind die darin enthaltenen Erläuterungen und Argumente korrekt? Was sagen die Mitglieder von Parteien auf der Strasse, wenn sie Unterschriften sammeln? Mit welchen Argumenten sammeln die Mitarbeiter von NGOs und Gewerkschaften die Unterschriften auf der Strasse? Sollen Sammler von NGOs, Gewerkschaften, Parteien oder anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen von einer Behörde beim Sammeln begleitet und überwacht werden? Und wie sieht es aus, wenn ein Stimmberechtigter einen Nachbarn um eine Unterschrift bittet?

Für Sammelplatz Schweiz ist klar: Betrugsfälle, das Fälschen von Unterschriften sowie andere Gesetzesvorstösse beim Sammeln von Unterschriften schaden unserer Demokratie und müssen bestraft werden. Die dafür notwendigen Gesetzte sind bereits vorhanden. Die aktuellen Untersuchungen zeigen, dass Betrug erkannt und geahndet wird.

Wenn wir die direktdemokratischen Instrumente wie Initiative und Referenden erhalten und auch mitgliederschwachen Organisationen die Möglichkeit bieten wollen, ihr politischen Anliegen in Form von Referenden und Initiativen vorzubringen, sind professionelle Unterschriftensammler ein unverzichtbares Element. Wer diese verbieten will, schwächt die direktdemokratischen Instrumente oder beseitigt sie gar.

Susanne Brunner

Geschäftsführende Partnerin Sammelplatz Schweiz GmbH

Sammelplatz Schweiz GmbH | Dufourstrasse 31 | 8008 Zürich | T 044 388 81 10 | www.sammelplatz-schweiz.ch Bankverbindung: IBAN: CH78 0685 0610 6476 7467 1 | MwSt.-Nr: CHE-463.058.970